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BAföGVolunteering

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen erleichtert werden, ihre Ausbildung zu finanzieren. Doch wer sich schon einmal durch den BAföG-Antrag gekämpft hat, weiß, dass die Beantragung der Unterstützung nicht ganz einfach ist. Folgende Seiten sollen dabei behilflich sein, einen Überblick über den Dschungel der zahlreichen BAföG-Regelungen zu bekommen.

Durch die Ausbildungsförderung soll jedem die Möglichkeit gegeben werden, seine Wunschausbildung zu absolvieren – unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Umfeld, aus dem er stammt. So soll will die Bundesregierung dafür sorgen, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Familien einen höheren Bildungsabschluss anstreben können. Die Studentenwerke der jeweiligen Universität verteilen die Zuschüsse, die zu einem Großteil vom Bund finanziert werden. Normalerweise wird BAföG zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet, was bedeutet, dass man die Hälfte des erhaltenen Betrags zurückzahlen muss. In wenigen Ausnahmefällen bekommen Studenten auch einen Vollzuschuss.

Das neue BAföG

2010 beschloss die Bundesregierung mit dem 23. Gesetz zur Änderung des BAföG zahlreiche Neuerungen. So wurden zum Beispiel die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, Stipendien bis zu 300 Euro im Monat werden seither nicht mehr auf den Bedarfssatz angerechnet und die Altersgrenze für Masterstudiengänge wurde von 30 auf 35 Jahre erhöht. Auch die Förderung von Schülern und Studenten, die einige Zeit im Ausland verbringen möchten, wurde verbessert. Weitere Neuerungen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Insgesamt haben durch diese neuen Regelungen mehr junge Menschen einen Anspruch auf BAföG.