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Antragstellung für BAföG

Einen BAföG-Antrag auszufüllen, ist auf den ersten Blick nicht einfach, denn es muss einiges beachtet werden. Vor allem bei Studenten, die zum ersten Mal einen solchen Antrag ausfüllen, können die unterschiedlichen Formblätter für Verwirrung sorgen.

Für einen Erstantrag werden Formblatt 1, die Anlage zu Formblatt 1, Formblatt 2 und ein oder mehrere Formblätter 3 benötigt. Unter Umständen müssen auch Angaben zum Kinderbetreuungszuschlag gemacht werden (Anlage 2). Für ausländische Studenten gibt es zusätzlich Formblatt 4.

Wichtig ist, darauf zu achten, dass alle Angaben vollständig und korrekt gemacht werden, damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann.

Der vollständige Antrag wird dann beim zuständigen Studentenwerk der Hochschule eingereicht. Eine Übersicht über diese Adressen finden Sie hier. BAföG erhält man ab dem ersten Tag der Ausbildung, sofern der Antrag rechtzeitig, nämlich im Monat, in dem die Ausbildung beginnt, eingegangen ist. Ist die Zeit zu knapp, um einen normalen Antrag zu stellen, genügt für den Anfang ein formloser Antrag, der in eigenen Worten verfasst wird.

BAföG-Online-Antrag

Je nach Bundesland kann der Antrag auch online gestellt werden. Dies funktioniert bisher in Bayern, Hessen, Hamburg und an einigen Studentenwerken in Baden Württemberg. Der Online-Antrag hat den Vorteil, dass man auf Fehler und Lücken hingewiesen wird, sodass keine Angaben vergessen werden. Am Ende erscheint eine Auflistung von Dokumenten, die man beilegen muss. In Bayern und Hessen können die Sachbearbeiter die Angaben dann direkt abrufen, sodass diese nicht zusätzlich übertragen werden müssen, was das Verfahren erheblich beschleunigt und vereinfacht.

Dennoch muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben werden. Außerdem müssen die erforderlichen Dokumente n Originalform eingereicht werden.

BAföG-Aktualisierungsantrag

Wenn zu erwarten ist, dass sich das Einkommen der Eltern oder Ehepartnern verringert, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden (Formblatt 7). Dann gilt das Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum als Grundlage. Auch wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten wollen oder können, kann ein solcher Antrag gestellt werden.

BAföG-Vorausleistungsantrag

Falls die Eltern keinen Unterhalt zahlen oder keine Angaben zu ihrem Einkommen machen, kann man einen Vorausleistungsantrag stellen. Wichtig hierbei ist, dass die Eltern vom Auszubildenden bereits aufgefordert wurden, die notwendigen Angaben zu machen. Wenn dann der Vorausleistungsantrag gestellt wird, ist es die Aufgabe des Amtes die Unterlagen von den Eltern zu fordern.

Wird der Antrag bewilligt, zahlt das BAföG-Amt unabhängig vom Einkommen der Eltern eine Förderung. Unter Umständen kann das vorausgezahlte Geld später von den Eltern innerhalb eines Verfahrens eingeklagt werden, falls ein Unterhaltsanspruch besteht.

BAföG-Weiterförderungsantrag

Nach 12 Monaten muss der Antrag neu gestellt werden, da sich wichtige Voraussetzungen, wie das Einkommen, geändert haben können. Bevor der Bewilligungszeitraum abläuft muss daher ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser Weiterleitungsantrag sorgt dafür, dass die Leistungen auch weiter gezahlt werden, bevor der neue Antrag vollständig geprüft wurde.