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Wer ist BAföG-berechtigt?

Schüler und Studenten, die an Berufsfachschulen, Fachhochschulen, Berufsoberschulen, Fachoberschulen, höheren Fachschulen oder Akademien, Kollegs, Kunsthochschulen oder Universitäten eingeschrieben sind, können BAföG erhalten. Grundsätzlich gilt, dass die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt, wenn man dafür einen Zuschuss erhalten will. Für Masterstudiengänge gibt es eine Ausnahme. Diese müssen vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden. Doch auch, wenn die Altersgrenze bereits überschritten ist, kann in einigen Fällen BAföG beantragt werden.

Voraussetzungen für die BAföG-Berechtigung

Nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländer können BAföG-berechtigt sein. Voraussetzung ist ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis. Eine genauere Auskunft kann das Amt für Ausbildungsförderung geben. Um BAföG beantragen zu können, müssen entsprechende Leistungen erbracht werden. So muss man vom Antragsteller erwarten können, dass er auch tatsächlich den angestrebten Abschluss erreichen kann. Besondere Nachweise sind dafür nicht notwendig. Allein der Besuch der Ausbildungsstätte genügt. Allerdings müssen Studenten an höheren Fachschulen, Hochschulen und Akademien spätestens am Anfang des fünften Semesters dem Antragsformular einen entsprechenden Leistungsnachweis beilegen. Das ist durch Vorlage des Zeugnisses, der entsprechenden Zwischenprüfung oder mit Formblatt 5 möglich. Einige Prüfungsordnungen verlangen auch, dass eine Zwischenprüfung abgelegt wird. Ist das der Fall, hängt die weitere Förderung durch BAföG davon ab, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Unter besonderen