Die Arbeitslosenversicherung wird abgeschlossen, um zu gewährleisten, dass man auch während einer möglichen Arbeitslosigkeit genügend Einkommen hat. Auch die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, womit Arbeitnehmer und Auszubildende abgesichert sind. Für Minijobber gilt dies aber nicht. Beamte, Soldaten oder Rentner sind versicherungsfrei. Diese Personen können sich allerdings freiwillig privat versichern.
Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung betragen zur Zeit (2013) 3 Prozent des Bruttolohnes. Diese Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Leistungen für Arbeitslose kommen von der Agentur für Arbeit. So kann jeder – nicht nur der Versicherte – eine Berufsberatung in Anspruch nehmen, eine Arbeit vermittelt bekommen und beruflich wieder eingegliedert werden. Berufsorientierungsmaßnahmen gehören ebenfalls zu den Leistungen, die die Agentur für Arbeit erbringt. Versicherte haben den Vorteil, dass Kosten für Bewerbungen und Reisekosten, die entstehen, wenn man ein Bewerbungsgespräch wahrnimmt, bezuschusst werden. Außerdem werden Zahlungen geleistet, die dazu beitragen, dass Arbeitslose ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Hierzu gehört unter anderem das Arbeitslosengeld oder auch das Übergangsgeld. Wie hoch dieser Betrag im Einzelnen ist, hängt von der Lebens- und Familiensituation der jeweiligen Personen ab.
Nähere Informationen zur Arbeitslosenversicherung gibt es hier.