Soziodemographie
Die Voraussetzungen für diese Form des Auslandsaufenthaltes sind eng an das benötigte Visum geknüpft. Das so genannte Working Holiday Visum bekommt, wer bei der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren alt ist. Die maximale Altersgrenze liegt z.B. in Kanada höher. Die Bedingung, dass der Reisende keine versorgungspflichtigen Kinder haben darf, existiert nicht mehr, aber die Kinder dürfen nicht mitreisen!
Dokumente
Desweiteren muss der Reisende die deutsche Staatsbürgerschaft, einen gültigen deutschen Reisepass und Sprachkenntnisse des besuchten Landes vorweisen können. In den beliebten Ländern müssen zudem eine Bescheinigung über den Bestand einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, ein Motivationsschreiben und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
Sprachkenntnisse
Viele Vermittlungsagenturen überprüfen das sprachliche Niveau in einem Telefoninterview. Grundsätzlich sollte man sich zumindest verständigen können. Mit höherem Niveau winken bessere Jobs und somit ein höheres Einkommen.
Finanzen
Das finanzielle Polster muss (je nach Zieldestination) ca. 3.000 € betragen. Bei der Einreise werden Stichproben gemacht, also sollte man einen Nachweis, am besten in Form einer Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, bei sich haben.
Einmal im Leben...
... arbeiten und reisen. Schlussendlich ist zu beachten, dass ein Working Holiday Visum nur einmal im Leben ausgestellt werden kann.