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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist mit Sicherheit eine, über die man nicht gerne nachdenkt. Dennoch sollte man es tun, denn im Ernstfall kann so die Pflege gewährleistet werden. Gerade in jungen Jahren beschäftigt man sich eher wenig mit dem Thema einer möglichen Pflege, denn das Alter, in dem man zu Pflegefall werden könnte, scheint noch weit weg. Trotzdem kann man auch durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Pflegefall werden. Und falls das passieren sollte, sollte man abgesichert sein. Daher wurde die Pflegeversicherung in Deutschland auch zur Pflichtversicherung. Daher ist jeder, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, gehört auch der Pflegeversicherung an. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die selbstständig sind, aber unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Privat Versicherte müssen eine eigene Pflegeversicherung abschließen. Hat man zwei Jahre lang eingezahlt und wird dann zum Pflegefall, hat man Anspruch auf die entsprechenden Leistungen.

Gehört man einer gesetzlichen Krankenkasse an, wird automatisch eine Pflegeversicherung mit abgeschlossen. Als Privatversicherter hat man jedoch die Pflicht, einen zusätzlichen Pflegevertrag abzuschließen.

Finanzierung der Pflegeversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten für die Pflegeversicherung, wobei der Beitragssatz festgelegt ist und automatisch vom Bruttolohn abgezogen wird. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 2,05 Prozent. Hat man keine Kinder, zahlt man einen höheren Beitrag, nämlich 0,25 Prozent mehr. In Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen höheren Beitrag, als in den übrigen Bundesländern, da in diesen der Buß- und Bettag als Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2013 bei circa 3.940 Euro.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine soziale Grundsicherung, die unterstützend zur Seite steht, wenn der Pflegefall eintritt. Falls dies geschieht, prüft die Krankenkasse jeden Fall, um festzustellen, welche Leistungen der Betroffene erhält. Somit soll vermieden werden, dass sich die Krankheit verschlimmert oder erreicht werden, dass die Pflegebedürftigkeit überwunden wird.

Es gibt verschiedene Pflegestufen, in die die Betroffenen eingeordnet werden. Pflegestufe eins sieht erhebliche Pflegebedürftigkeit vor, während in Pflegestufe 2 schwer pflegebedürftige eingeordnet werden und in Stufe drei schwerst pflegebedürftige Personen.

Bei den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich um Geld- oder um Sachleistungen. So soll die Grundpflege gewährleistet werden und auch die Versorgung zu Hause. Auch spezielle Kurse für pflegende Angehörige, Pflegegeld und Pflegemittel, sowie Zuschüsse für Pflegehilfen gehören mit zu den Leistungen.

Je nachdem, ob man zu Hause von Angehörigen, von einem Pflegedienst oder stationär versorgt wird, bekommt man einen Zuschuss in der Höhe von 235 Euro bis circa 1000 Euro in Pflegestufe eins, 440 Euro bis circa 1300 Euro in Pflegestufe zwei und 700 Euro bis circa 1550 Euro in der höchsten Pflegestufe.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.