Spätestens, wenn man kein Student mehr ist oder älter als 25 Jahre ist, muss man sich selbst krankenversichern. Für einige stellt sich dann – oder auch im Laufe des Berufslebens – die Frage, ob die private Krankenversicherung der gesetzlichen Versicherung vorzuziehen ist.
Hierfür gibt es in Deutschland zwei verschiedene Möglichkeiten. Man kann sich gesetzlich oder privat versichern. Allerdings kann nicht jeder zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen, denn dies ist abhängig vom Status. Ist man selbstständig, Freiberufler oder hat man den Status eines Beamten, kann man sich schon zu seinem Berufseinstieg privat versichern. Bei Angestellten ist ein bestimmtes Einkommen Voraussetzung für die private Krankenversicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Beitragssatz, der auf der Basis von staatlich festgelegten Leistungen beruht. Alle Versicherten haben in der GKV den gleichen Anspruch auf Leistungen. Diese müssen als zweckmäßig und wirtschaftlich angesehen werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen decken die gleichen Leistungen ab. Dies ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Zusätzliche Leistungen sind nicht abgedeckt. Im Gegensatz zur PKV sind in der GKV die Leistungen außerdem nicht von der Höhe der Beiträge abhängig. In der privaten Krankenversicherung kann man sich hingegen zusätzlich versichern, um so zum Beispiel auch Naturheilverfahren oder besondere stationäre Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Auch zu Medikamenten muss man im Allgemeinen nichts hinzuzahlen beziehungsweise bekommt den Betrag vollständig erstattet. Dies gilt für gesetzlich Versicherte nicht. Hier zahlt man einen Zuschuss von 10 Prozent beziehungsweise mindestens 5 Euro. Kinder und Partner, die kein eigenes Einkommen haben, können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei bei einem Mitglied mit versichert werden. In der PKV hat hingegen jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung und zahlt auch entsprechende Beiträge, die für Kinder jedoch meist recht günstig sind.
In der PKV streckt man das Geld für seine empfangenen Leistungen meist vor. Am Ende erhält man jedoch für alle Leistungen eine entsprechende Erstattung. Dies gilt allerdings nicht für Krankenhausbesuche. Diese rechnet das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab. Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen alle Leistungen direkt ab, ohne dass der Versicherte etwas vorstrecken muss. Jedoch sind die Kosten zum Beispiel für Medikamente hier deutlich höher, da viele Arzneimittel selbst bezahlt werden müssen. Gesetzlich Versicherte zahlen außerdem eine Praxisgebühr von 10 Euro, die für Privatpatienten entfällt.
Ist man privat versichert, kann man quasi selbst entscheiden, welchen Beitrag man zahlen möchte, denn dieser ist abhängig von den Leistungen, die man in Anspruch nehmen will. Das Risiko bestimmte Krankheiten zu bekommen, erhöht den Beitrag jedoch. Hier spielen auch das Alter und das Geschlecht, sowie der allgemeine Gesundheitszustand eine Rolle.
Ist man gesetzlich versichert, zahlt man einen Beitrag, der sich aus dem Bruttoeinkommen ergibt.
Wer nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann oder sich für die gesetzliche Versicherung entscheidet, hat hier die Wahl zwischen vielen verschiedenen Krankenkassen. Dabei sollte man auf einige Dinge achten.
So bieten einige Krankenkassen nicht nur die Pflichtleistungen an, sondern auch zusätzliche Extraleistungen wie Vorsorgekurse, Haushaltshilfen bei Aufenthalten im Krankenhaus, oder Gesundheitskurse wie Reha-Sport oder Yoga. Manche gesetzlichen Kassen bezuschussen auch homöopathische Mittel, während andere dazu keinen Beitrag leisten.
Achten sollte man ebenfalls darauf, ob in der Nähe eine Filiale vor Ort ist, denn braucht man eine persönliche Beratung, ist dies so einfacher als telefonisch. Viele Krankenkassen haben allerdings auch Hotlines eingerichtet, die kostengünstig und sehr gut sind. Dies sollte man ausprobieren, bevor man sich für eine Krankenkasse entscheidet.