Schon in jungen Jahren sollte man sich um die Altersvorsorge kümmern, um für den Ruhestand vorgesorgt zu haben. Dabei ist es nicht unbedingt empfehlenswert, sich auf die staatliche Vorsorge zu verlassen, denn davon wird man wahrscheinlich nicht leben können. Private Altersvorsorge ist daher heute wichtiger denn je – vor allem für junge Berufseinsteiger.
Alle Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte arbeiten oder in einer Ausbildung sind, sind versicherungspflichtig.
Die Höhe der Altersrente ist abhängig vom Gehalt, das man als Arbeitnehmer bezogen hat. Denn von diesem fließt ein Teil in die Rentenversicherung. Um die Rente ausgezahlt zu bekommen, muss man ein Mindestalter erreicht haben, das momentan ab dem Jahrgang 1964 auf 67 Jahre festgelegt ist. Wer vorher geboren wurde, kann auch früher in Rente gehen. Außerdem muss ein Rentenantrag gestellt werden und es muss sichergestellt sein, dass man lange genug in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat. Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen.
Da die gesetzliche Altersrente allerdings oft nicht ausreicht, gibt es verschiedene Modelle, um seine Rente später aufzubessern.
Private Rentenversicherungen sind sehr beliebt, denn sie bieten zusätzlich zu der gesetzlichen Rente eine Möglichkeit, die – zumeist – große Lücke zwischen dem Gehalt, dass der Versicherte als Arbeitnehmer erhalten hat und den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Hier kann sich der Betroffene eine bestimmte Versicherungsgesellschaft aussuchen und einen Vertrag mit dieser abschließen. Der Beitrag wird meist durch das jeweilige Gehalt und die Laufzeit des Vertrages bestimmt. Auch die erwarteten Auszahlungen müssen kalkuliert werden.
Auch ab wann die Rente gezahlt werden soll, kann vorher vertraglich vereinbart werden. Dann bekommt der Versicherte einen monatlichen Betrag überwiesen. Meist kommen zu den Beiträgen, die über die Jahre eingezahlt wurden noch Zinsen hinzu, die das Guthaben erhöhen. Auch Überschussanteile der Versicherungsgesellschaft werden auf den Betrag angerechnet.
Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber gewährt, der diese auch finanzieren muss. Firmen müssen ihre Beschäftigten einen Finanzierer nennen, der sie versichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diese Kassen einzahlen. Für solche betrieblichen Rentenversicherungen muss man in der Regel niedrigere Beiträge zahlen als für die private Altersvorsorge. Die Einzahlug erfolgt in der Regel durch einen Teil des Gehalts. Hierbei kann es sich um ein Monatsgehalt oder um Weihnachtsgeld oder ähnliches handeln das in die Altersvorsorge investiert wird. So entstehen Steuervorteile, da die Beiträge nicht vom Netto- sondern vom Bruttogehalt gezahlt werden.
Die Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber organisiert, der die Anlageform wählt und für die Zahlung der Beiträge sorgt.
Vor-und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Rente ausgezahlt wird. Ebenso gilt, dass das Guthaben nicht gepfändet werden kann. Selbst dann nicht, wenn man arbeitslos wird. Außerdem müssen sich Arbeitnehmer selbst nicht um die Vorsorge kümmern, da alles vom Arbeitgeber erledigt wird. Des Weiteren entstehen steuerliche Vorteile, wenn die Beiträge für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgezweigt werden.
Ein Nachteil ist allerdings, dass die gesetzliche Rente später sinkt, da geringere Beiträge gezahlt wurden, weil die Betriebsrentenbeiträge vom Bruttogehalt gezahlt werden. Daher sollte man sich genau informieren, in welchem Fall eine betriebliche Altersvorsorge von Vorteil ist. Außerdem fallen für die Rente Steuern an, sobald die Auszahlung beginnt. Dies gilt allerdings auch für andere Rentenmodelle.
Die Riester-Rente wird staatlich gefördert. Hier zahlt man in eine private Versicherung oder ein Bankprodukt ein. Jährlich müssen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Einkommens angelegt werden. Wer also weniger verdient, muss auch weniger einzahlen. Dabei gibt es unterschiedliche Anlageformen. So werden Banksparpläne, Eigenheimsparen, Rentenversicherungen und Aktionsfonds-Sparpläne werden staatlich gefördert. Welche dieser Anlageformen am besten für einen geeignet ist, sollte man mit einem Experten individuell klären. Nach der Einzahlung kann man eine Zulage beantragen, die aus einer Grundzulage für den Versicherten und unter Umständen dem Ehepartner besteht und aus einer möglichen Kinderzulage. Auch ein Dauerzulageantrag ist möglich, wenn man die Zulagen nicht immer extra beantragen will. Ausgezahlt wird die Riester-Rente lebenslang, sobald man das Rentenalter erreicht.
Wer kann die Riester Rente beantragen?
Förderberechtigt sind im Allgemeinen alle versicherungspflichtigen Personen, wie Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfänger, Personen in Elternzeit oder Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Nicht für die Riester Rente geeignet sind dagegen diejenigen, die freiwillig rentenversichert sind, Personen, die einen Minijob ausüben oder Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Allerdings genügt es schon, wenn man theoretisch einen Tag in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet hat, um im gleichen Jahr die Riester Rente zu beantragen. Für Berufseinsteiger besonders interessant ist die erhöhte Grundzulage von 200 Euro im ersten Sparjahr. Dies gilt allerdings nur, wenn man sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Vor- und Nachteile der Riester Rente
Die Riester Rente bietet diverse Vorteile. So kann das Konto, auf dem sich das angesparte Geld befindet nicht gepfändet werden. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit wird dieses Vermögen nicht angerechnet. Wenn man ein Haus bauen oder kaufen möchte, kann das Kapital, das bereits angespart wurde dazu genutzt werden. So kann eine mögliche Kreditbelastung verringert werden und die Bank bietet günstigere Konditionen an.
Doch es gibt nicht nur Vorteile. So erhalten Hinterbliebene im Todesfall des Versicherungsnehmers nur etwas von der Rente, wenn dies vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Rente erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Möchte man also vorher in Rente gehen, muss man sich auf die gesetzliche Rente verlassen oder zusätzliche Versicherungen abschließen. Außerdem sind die Bezüge zu versteuern, wenn sie ausbezahlt werden. Da die Einkünfte im Rentenalter aber niedriger sind, als in Zeiten der Berufstätigkeit, sind die Steuern, die gezahlt werden müssen niedriger.
Im Gegensatz zur Riester Rente, können auch Selbstständige die Rürup Rente beantragen. Auch diese Form der Altersvorsorge wird vom Staat gefördert. Doch auch Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, können die Rürup Rente beantragen. Diese wird lebenslang und monatlich ausgezahlt. Die Beitragszahlungen können dagegen nicht nur monatlich erfolgen, sondern auch jährlich oder einmalig. Auch Zeiträume, in denen kein Beitrag gezahlt werden muss, können festgelegt werden. Dies ist besonders praktisch, sollte das Gehalt aus unbestimmten Gründen einmal nicht so hoch ausfallen, wie angenommen. Daher ist diese Rente vor allem für Selbstständige geeignet. Da es auch hier verschiedene Formen gibt, sollte mit einem Experten besprochen werden, welche Rentenform am besten geeignet ist.
Vor- und Nachteile der Rürup Rente
Die Beiträge, die für die Rürup Rente gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem ist die Rente pfändungssicher und wird auch im Falle von Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Ein großer Vorteil der Rente ist, dass die Eizahlung in einzelnen Summen erfolgen kann und nicht monatlich geleistet werden muss.
Erst mit 62 Jahren wird die Rürup Rente ausgezahlt. Vorher kann das angesparte Vermögen also nicht angetastet werden. Stirbt der Versicherte, wird das Guthaben dann an die Ehegatten oder Kinder ausgezahlt.