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Brutto-Netto-Gehaltsrechner

Haben Sie keine Angst vor Steuern, Sie schaffen das!

Als Berufseinsteiger steht man vor dem Problem, plötzlich auch Abgaben leisten zu müssen. Die meisten Berufseinsteiger sind davon ziemlich überfordert. Daher kann die Hilfe eines Steuerberaters von Vorteil sein. Im Einzelnen müssen Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag geleistet werden. Doch auch verschiedene Sozialabgaben, zu denen der Arbeitnehmer seinen Teil beitragen muss, werden fällig. Namentlich sind dies die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt ebenfalls einen Teil der Kosten. Je nach Steuerklasse bleibt dann ein bestimmter Bruttolohn übrig. Für die Steuererklärung, die jedes Jahr ansteht, sollten Sie sich Belege zu Ausgaben aufheben, die steuerlich abgesetzt werden können. Ein Posten hier sind zum Beispiel die Werbeausgaben. Diese beinhalten unter anderem Kosten für die Bewerbung, Fahrtkosten, oder Ausgaben für Arbeitsmaterialien und werden mit einer Pauschale von 1000 Euro im Jahr angesetzt.

Das erste was man beachten muss, wenn man wissen will wie hoch das Nettogehalt ist, ist welcher Steuerklasse man angehört. Steuerklassen

i.

ledige und geschiedene Arbeitnehmer


verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner im Ausland leben


Ehepaare, die dauernd getrennt leben


Arbeitnehmer, welche beschränkt einkommenssteuerpflichtig sind


Arbeitnehmer deren Lebenspartnerschaft eingetragen ist

ii.

für Alleinerziehende, denen ein Entlastungsbetrag zusteht


für Verwitwete mit mindestens einem Kind ab dem Monat nach Sterbemonat von Ehepartner

iii.

verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer, die nicht Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls erwerbstätige Ehepartner ist dann in Steuerklasse V


Verwitwete bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf das Todesjahr des Ehepartners folgt

iv.

verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht getrennt leben


wird jedoch einem der Lebenspartner Steuerklasse III zugewiesen, so fällt der andere in Steuerklasse V und nicht IV

mit Faktor:

optionales Faktorverfahren


Ermittlung aus nach dem Splittingverfahren voraussichtlich zu zahlende Einkommenssteuer im Verhältnis zur ausgerechneten Summe der Lohnsteuer nach jeweils Steuerklasse IV


Wenn der Faktor kleiner als 1 ist, dann kann man Steuerklasse IV mit Faktor anwenden

v:

Beide Ehegatten beantragen den anderen Ehegatten in Steuerklasse III einzureihen


Fall wenn Ehegatten große Einkommensdifferenzen haben


Falls der Besserverdienende Steuerklasse III zugewiesen bekommt und der schlechter Verdienende Steuerklasse V, dann werden unter Umständen zu wenig Steuer einbehalten


Zwingend: Steuererklärung zum Jahresende

vi:

Wird eingetragen, wenn Arbeitnehmer ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis hat und dafür Lohnsteuerkarte benötigt


Verursacht größte Steuerbelastung, weil keine Freibeträge außer Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden.

Nach Abzug der Summe der Steuern vom Gehalt muss man noch die Sozialabgaben abziehen. Diese sind:

Rentenversicherung


Arbeitslosenversicherung


Krankenversicherung


Pflegeversicherung

Nach Abzug der Steuern und der Sozialabgaben erhält man das Nettoeinkommen.

Bruttoeinkommen – Steuern – Sozialabgaben = Nettoeinkommen

Auf dieser Internetseite können Sie einfach ihre Daten eingeben und Ihr Nettogehalt wird ausgerechnet.

http://www.brutto-netto-rechner.info/